Flüchtlinge sind Menschen,
die angesichts einer drohenden Gefahr (z.B. Erdbeben, Hungerkatastrope,
Flut) einen für sicher gehaltenden Ort zu erreichen suchen. Dieser
Ort muss nicht im Ausland sein, es gibt auch Binnenflucht. In der öffentlichen
Diskussion versteht man darunter auch und vor allem Menschen, die ihr Land
verlassen, weil sie dort (politisch, religiös etc.) verfolgt werden
oder eine Verfolgung fürchten müssen. Meist wird der Aufenthalt
an einem sicheren Ort für die Zeit geplant, in der die Gefahr besteht.
Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht.
Für die Genfer
Flüchtlingskonvention (1951) ist ein Flüchtling
eine Person, die
"aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse,
Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb
des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den
Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen
nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher
Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der
erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will."
Die Konvention regelt, welche Unterstützung und welche Rechte
Flüchtlinge von den Unterzeichnerstaaten bekommen sollen. Es gibt
auch Pflichten dem Gastland gegenüber (z. B. die Gesetze zu
respektieren) und Ausschlüsse
von Personengruppen von diesem Status (z. B. Kriegsverbrecher). Wirtschaftsflüchtlinge
und Umweltflüchtlinge sind nicht erfasst.
Art. 33 gibt dem Flüchtling
ein Recht auf vorübergehenden Schutz vor Ausweisung oder Abschiebung
in den Verfolgerstaat, so lange seine Ansprüche geprüft werden.
Es gibt keinen Anspruch auf Asyl oder legalen Aufenthalt, nur das vorläufige
Bleiberecht. Mehr war international nicht zu erreichen.
Flüchtlinge suchen Asyl, griech. aásylos bedeutet
'unverletztlich', asylía 'Unverletzbarkeit',
'Sicherheit vor Misshandlung' (Benseler, Pape). Ursprünglich handelt
es sich um einen Schutzort (Gebäude, Platz etc.), der als Freistätte vor
Verfolgung schützte. Oft boten Kirchen Verfolgten Schutz vor dem
Zugriff der Staatsgewalt (Kirchenasyl). An
einer heiligen Stätte scheute man den Zugriff, da die gläubige
Bevölkerung davon aufgebracht sein konnte.
Das deutsche Asylrecht hat seine Grundlage im (allerdings in diesem Punkt
in den 90er Jahren einschneidend geänderten) Grundgesetz Art.
16 a. Einschränkungen betreffen u.a. die Einreise aus einem "sicheren
Drittstaat" (Was ist sicher?).
Das Verfahren zur Anerkennung politisch Verfolgter liegt zunächst
beim Nürnberger Bundesamt
für
Migration und Flüchtlinge. Bei Ablehnung kann der Flüchtling
abgeschoben werden, es kann aber auch aus humanitären
Erwägungen heraus eine
"Duldung" gewährt
werden.
Das Aufenthaltsgesetz regelt
die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.
Es ist Teil des Zuwanderungsgesetzes. Mit dem Zuwanderungsgesetz (bezeichnenderweise
heißt es: "Gesetz
zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts
und der Integration von Unionsbürgern
und Ausländern") wurde das Ausländerrecht in Deutschland
reformiert.
Links
Amnesty International
Asylverfahrensgesetz
Aufenthaltsgesetz
NRW Flüchtlingsrat
PRO
ASYL
Informationsverbund Asyl e.V.
Internationale
Liga für Menschenrechte
Zuwanderungsgesetz
Literaturhinweise
Deutsches Ausländerrecht. München: dtv (5537)
Dreher, Martin (Hg.)
(2003) Das antike Asyl. Köln: Böhlau
Kloesel/Christ/Häußer (2006/5) Deutsches Aufenthalts- und
Ausländerrecht, Kommentar und Vorschriftensammlung. Stuttgart: Kohlhammer
Marx, R. (2007/3) Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht. Bonn:
Deutscher Anwaltverlag
F. Nuscheler (2004/2) Internationale Migration. Flucht und Asyl. Wiesbaden:
VS Verlag
Renner,
G./Kanein, W. (2005/7) Ausländerrecht. München:
Beck
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