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Kleines ABC:  Migration & Mehrsprachigkeit

  

Flüchtling

Flüchtlinge sind Menschen, die angesichts einer drohenden Gefahr (z.B. Erdbeben, Hungerkatastrope, Flut) einen für sicher gehaltenden Ort zu erreichen suchen. Dieser Ort muss nicht im Ausland sein, es gibt auch Binnenflucht. In der öffentlichen Diskussion versteht man darunter auch und vor allem Menschen, die ihr Land verlassen, weil sie dort (politisch, religiös etc.) verfolgt werden oder eine Verfolgung fürchten müssen. Meist wird der Aufenthalt an einem sicheren Ort für die Zeit geplant, in der die Gefahr besteht.
Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht.
Für die Genfer Flüchtlingskonvention (1951)  ist ein Flüchtling eine Person, die
"aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will."
Die Konvention regelt, welche Unterstützung und welche Rechte Flüchtlinge von den Unterzeichnerstaaten bekommen sollen. Es gibt auch Pflichten dem Gastland gegenüber  (z. B. die Gesetze zu respektieren) und Ausschlüsse von Personengruppen von diesem Status (z. B. Kriegsverbrecher). Wirtschaftsflüchtlinge und Umweltflüchtlinge sind nicht erfasst.
Art. 33 gibt dem Flüchtling ein Recht auf vorübergehenden Schutz vor Ausweisung oder Abschiebung in den Verfolgerstaat, so lange seine Ansprüche geprüft werden. Es gibt keinen Anspruch auf Asyl oder legalen Aufenthalt, nur das vorläufige Bleiberecht. Mehr war international nicht zu erreichen.

Flüchtlinge suchen Asyl, griech. aásylos bedeutet 'unverletztlich', asylía 'Unverletzbarkeit', 'Sicherheit vor Misshandlung' (Benseler, Pape). Ursprünglich handelt es sich um einen Schutzort (Gebäude, Platz etc.), der als Freistätte vor Verfolgung schützte. Oft boten Kirchen Verfolgten Schutz vor dem Zugriff der Staatsgewalt (Kirchenasyl). An einer heiligen Stätte scheute man den Zugriff, da die gläubige Bevölkerung davon aufgebracht sein konnte.
Das deutsche Asylrecht hat seine Grundlage im (allerdings in diesem Punkt in den 90er Jahren einschneidend geänderten) Grundgesetz Art. 16 a. Einschränkungen betreffen u.a. die Einreise aus einem "sicheren Drittstaat" (Was ist sicher?).
Das Verfahren zur Anerkennung politisch Verfolgter liegt zunächst beim Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei Ablehnung kann der Flüchtling abgeschoben werden, es kann aber auch aus humanitären Erwägungen heraus eine "Duldung" gewährt werden.

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es ist Teil des Zuwanderungsgesetzes. Mit dem Zuwanderungsgesetz (bezeichnenderweise heißt es: "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern") wurde das Ausländerrecht in Deutschland reformiert.

Links
Amnesty International
Asylverfahrensgesetz
Aufenthaltsgesetz
NRW Flüchtlingsrat
PRO ASYL
I
nformationsverbund Asyl e.V.
Internationale Liga für Menschenrechte
Zuwanderungsgesetz

Literaturhinweise
Deutsches Ausländerrecht. München: dtv (5537)
Dreher, Martin (Hg.) (2003) Das antike Asyl. Köln: Böhlau
Kloesel/Christ/Häußer (2006/5) Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Kommentar und Vorschriftensammlung. Stuttgart: Kohlhammer
Marx, R. (2007/3) Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht. Bonn: Deutscher Anwaltverlag
F. Nuscheler (2004/2) Internationale Migration. Flucht und Asyl. Wiesbaden: VS Verlag
Renner, G./Kanein, W.  (2005/7) Ausländerrecht. München: Beck

 

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